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„Klemm-Handy“ nicht erlaubt

25.01.2021 13:47 Uhr | Lesezeit: 1 min
„Klemm-Handy“ nicht erlaubt
Auch das Einklemmen des Handys ist strafbar gemäß Paragraf 23 Abs. 1 a StVO
© Foto: Sanja/stock.adobe.com

Autofahrer, die ihr Handy während der Fahrt zwischen Ohr und Schulter klemmen, müssen jetzt stark sein: Das OLG Köln erteilte dieser Art der Kommunikation eine Absage.

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Das Gericht bestätigte ein Bußgeld, dass das erstinstanzliche Amtsgericht verhängt hatte. Der betroffene Autofahrer scheiterte mit dem Argument, dass er sein Handy eben nicht mit den Händen gehalten habe. Auch das Einklemmen sei gefährlich, sagte das Gericht, der Fahrer müsse schauen, dass das Handy nicht herunterfalle und sei dadurch abgelenkt.

Oberlandesgericht Köln

Aktenzeichen II-1 RBs 347/20

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