Eine verkehrssicherungspflichtige Kommune haftet aus Amtspflichtverletzung, wenn sie trotz Kenntnis einer Vertiefungen in der Straße mehrere Tage lang keine Warnschilder aufgestellt oder die Geschwindigkeit nicht auf zehn km/h herabgesetzt hat. Im vorliegenden Fall traten in einer Nebenstraße nach einer Frostperiode muldenförmige Vertiefungen auf. Die Pflastersteine ragten hier zwar nicht senkrecht, aber in einem Winkel von 45 Grad zur Horizontalen schräg aneinander hoch. Obwohl der Fahrer die Geschwindigkeit auf Grund der bemerkten Spurrillen von zulässigen 60 km/h auf 30 km/h reduzierte, wurde das Fahrzeug an der Ölwanne beschädigt. Die Kommune haftet gerade auch dann, wenn sie im gleichen Zeitraum bei anderen Nebenstraßen sogar Vollsperrungen wegen offenbar erheblicher Straßenschäden angeordnet hat. (jlp) Landgericht Aurich Aktenzeichen 2 O 698/10
Kommune muss vor Schlaglöchern warnen
Eine Kommune muss mit entsprechenden Schildern auf Schlaglöcher hinweisen, sonst haftet sie bei einem Schaden am Auto.