Bußgeldbehörden sind berechtigt, andere Behörden um Herausgabe dort hinterlegter Lichtbilder zu ersuchen, um im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens einen Täter identifizieren zu können. (tra, 15.03.05) Oberlandesgericht Rostock Aktenzeichen 2 Ss (OWi) 302/04 178/04