Wenn sich ein Linksabbieger so weit auf der Gegenfahrbahn befindet, dass der Gegenverkehr nicht mehr sicher passieren kann, haftet der Linksabbieger bei einer Kollision mindestens zu 80 Prozent, weil er das Vorrecht des Gegenverkehrs verletzt hat. Das gilt auch dann, wenn der Entgegenkommende den Linksabbieger ausreichend früh sehen konnte. (tra, 20.9.10) Oberlandesgericht München Aktenzeichen 10 U 1921/09