Ein gebrauchtes Fahrzeug ist mangelhaft, wenn das Fahrzeug wenige Wochen nach Übergabe einen Getriebeschaden (Bruch einer oder mehrerer Federn der Lamellenkupplung) erleidet. Ein solcher Fehler beruht entweder auf einen Fertigungs- oder auf einen Materialfehler. Beide Fehler müssen jeweils schon vor Fahrzeugübergabe vorgelegen haben. Solche Materialermüdungen rühren von einem schleichenden Prozess her und stellen keinen gewöhnlichen Verschleiß, sondern eine vertragswidrige Beschaffenheit dar. Hierfür haftet der Fahrzeugverkäufer. (jlp, 30.5.08) Landgericht Köln Aktenzeichen 2 O 52/05
Materialermüdung ist kein gewöhnlicher Verschleiß
Tritt an einem gebraucht gekauften Fahrzeug ein Schaden auf, der auf einem Fertigungs- oder Materialfehler beruht, muss der Verkäufer des Gebrauchtfahrzeuges dafür geradestehen.