Ein Mieter darf die Zahlung der Kaution an den Vermieter von der Benennung eines insolvenzfesten Kontos abhängig machen. Die Kaution muss nur in der Weise erbracht werden, dass sie vom Vermögen des Vermieters getrennt und deshalb vor dem Zugriff von dessen Gläubigern umfassend geschützt ist. (jlp) Bundesgerichtshof Aktenzeichen VIII ZR 98/10
Mieter darf insolvenzfestes Konto verlangen
Ein Mieter ist nicht verpflichtet, die Kaution auf ein nicht insolvenzfestes Konto zu zahlen.