Der Abstandsverstoß eines Autofahrers wurde mit einem Regelfahrverbot geahndet. Er berief sich darauf, auf den „Abstandspiloten“ vertraut zu haben – der im Fall deaktiviert war, ohne dass dem Fahrer das bewusst war.
Das Oberlandesgericht Bamberg entschied, dieses Verhalten sei mit „der ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflichten eines Kfz-Führers nicht einmal im Ansatz zu vereinbaren“. Der Autofahrer hätte die Verkehrssituation mit eigenen Augen wahrnehmen können und müssen.
Oberlandesgericht Bamberg
Aktenzeichen 3 SS OWI 1480/18
(tc)