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"Mit den Pflichten eines Kfz-Führers nicht zu vereinbaren“

19.03.2019 13:30 Uhr
"Mit den Pflichten eines Kfz-Führers nicht zu vereinbaren“
Ein Autofahrer unterschritt den Abstand zum Vordermann derart, dass ein Regelfahrverbot die Folge war
© Foto: picture alliance/dpa

Wenig Verständnis zeigte das Oberlandesgericht Bamberg für einen Autofahrer, der gedankenlos auf seinen – deaktivierten – Abstandsregler vertraute.

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Der Abstandsverstoß eines Autofahrers wurde mit einem Regelfahrverbot geahndet. Er berief sich darauf, auf den „Abstandspiloten“ vertraut zu haben – der im Fall deaktiviert war, ohne dass dem Fahrer das bewusst war.

Das Oberlandesgericht Bamberg entschied, dieses Verhalten sei mit „der ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflichten eines Kfz-Führers nicht einmal im Ansatz zu vereinbaren“. Der Autofahrer hätte die Verkehrssituation mit eigenen Augen wahrnehmen können und müssen.

Oberlandesgericht Bamberg

Aktenzeichen 3 SS OWI 1480/18

(tc)

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