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Motorradschuhe sind keine Pflicht

09.01.2014 15:00 Uhr
Motorradschuhe erhöhen die Sicherheit, eine Pflicht zum Tragen gibt es aber nicht

Ein Motorradfahrer ist rechtlich nicht verpflichtet, Motorradschuhe zu tragen. Bei einem Unfall muss er nicht mithaften.

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Wird ein Motorradfahrer bei einem Verkehrsunfall verletzt, weil er nur Sport- statt Motorradschuhe getragen hat, so kann ihm dies nicht als Mitverschulden angelastet werden. Auch wenn das Tragen solcher Schuhe die Sicherheit erhöht, besteht noch kein entsprechendes allgemeines Verkehrsbewusstsein.

Die Situation ist nicht vergleichbar mit dem Tragen von Schutzkleidung an den Beinen, bei deren Fehlen eine Mithaftung angenommen wird.

(jlp)

Oberlandesgericht Nürnberg

Aktenzeichen 3 U 1897/12

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KOMMENTARE

Peter Portmann

02.07.2023 - 21:51 Uhr

Soviel ich weiss, gilt in Frankreich eine Motorrad - Handschuh und eine Motorradschuh - Pflicht!


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