Nur erkennbare Verkehrszeichen sind wirksam

02.02.2011 09:00 Uhr

Verkehrszeichen, die so verwittert oder abgenutzt sind, dass sie nicht mehr sofort erkannt werden können, sind unwirksam.

Sollen Verkehrszeichen ihre Wirkung entfalten, müssen sie für den Verkehrsteilnehmer sofort erkennbar sein. Das bedeutet, dass der Verkehrsteilnehmer sofort und ohne weitere Überlegung erkennen und registrieren kann, welche Regelung durch das Verkehrszeichen getroffen werden soll. Werden Verkehrszeichen und –regelungen durch Abnutzung oder Witterungsbedingungen derart unkenntlich, dass diese sofortige Erkennbarkeit nicht mehr gegeben ist, verlieren sie ihre Wirksamkeit. (tra) Oberlandesgericht Hamm Aktenzeichen III 3 RBs 336/09

MEISTGELESEN


KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!


NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.