Durch die Straßenverkehrsordnung wird das Parken von nicht mit einer Feinstaubplakette ausgestatteten Fahrzeugen in Umweltzonen nicht verboten. Kann der Schuldige nicht ermittelt werden, muss der Halter des Fahrzeugs die Kosten des Verfahrens nicht tragen. (jlp) Amtsgericht Hannover Aktenzeichen 210 OWi 301/10
Parken ja, fahren nein
Es ist erlaubt, mit einem Fahrzeug ohne Plakette in einer Umweltzone zu parken.