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Parken vor der Garage

24.07.2014 13:15 Uhr
Parken vor der Garage
Über den Nachbarn geärgert? Dass muss nicht sein. Denn der darf vor seiner Garage parken
© Foto: zegers06/Fotolia

Parkt ein Wohnungseigentümer seinen Pkw so vor der Garage, dass der Miteigentümer um den Wagen herumfahren muss, wenn er die eigene Garage erreichen will, so stellt dies keine zu unterlassende Beeinträchtigung dar.

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Die Zufahrtsmöglichkeit wird lediglich eingeschränkt und kann nur als Erschwernis interpretiert werden. In einer solchen Erschwernis liegt aber noch kein Nachteil.

Das Erfordernis, beim Einparken um andere Fahrzeuge herumfahren zu müssen, stellt eine für Autofahrer völlig übliche Herausforderung dar, wie sie sich im Straßenverkehr, aber auch bei der Einfahrt auf private Parkflächen, in vergleichbarer Weise in einer Vielzahl von Fällen stellt.

(jlp)

Landgericht Düsseldorf

Aktenzeichen 19 S 25/13

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