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Parkscheibe darf Minutenzahl nicht vorgeben

05.05.2015 10:05 Uhr
Parkscheibe darf Minutenzahl nicht vorgeben
Eine behördliche Anordnung, die beim Parken mit Parkscheibe eine Minutenzahl (zum Beispiel zehn Minuten) vorgibt, ist rechtswidrig.
© Foto: Thomas Francois/Fotolia

Will eine Straßenverkehrsbehörde das Parken auf öffentlichem Gelände mit einer Parkscheibe und einer Parkzeit einschränken, so kann hinsichtlich der Parkzeit nur eine Stundenzahl das Parken mit Parkscheibe vorschreiben.

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Will eine Straßenverkehrsbehörde das Parken auf öffentlichem Gelände mit einer Parkscheibe und einer Parkzeit einschränken, so kann hinsichtlich der Parkzeit nur eine Stundenzahl das Parken mit Parkscheibe vorschreiben.

Die Anordnung, die eine Minutenzahl (zum Beispiel zehn Minuten) vorgibt, ist rechtswidrig. Die Parkscheibe kann nur auf 30-Minuten-Takte eingestellt werden.

(jlp)

Verwaltungsgericht Karlsruhe

Aktenzeichen 1 K 1829/12

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