Ein Radfahrer haftet in der Regel allein, wenn er durch den Verstoß gegen die Vorfahrtsregel einen Unfall verursacht. Im vorliegenden Fall klagte eine Fahrradfahrerin, die beim Überqueren einer Vorfahrtsstraße mit einem Auto zusammenstieß, erfolglos auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Laut Gericht darf ein Autofahrer grundsätzlich davon ausgehen, dass die anderen Verkehrsteilnehmer auf das Vorfahrtsrecht achten. (ab) Oberlandesgericht Köln Aktenzeichen 20 U 107/07
Radfahrer: Kein Schmerzensgeld bei Missachtung der Vorfahrt
Wer die Vorfahrtsregel missachtet, hat kein Recht auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.