Das Abschleppen eines teilweise auf einem Radweg abgestellten Fahrzeugs ist verhältnismäßig, wenn es den Radweg mehr als nur unwesentlich einengt. Das gilt auch dann, wenn in einer langen Reihe weitere Fahrzeuge stehen, die sogar noch weiter in den Radweg hineinragen. (jlp) Oberverwaltungsgericht Münster Aktenzeichen 5 A 954/10
Radweg: Abschleppen ist rechtmäßig
Ein Auto, das auf einem Radweg abgestellt wird, darf abgeschleppt werden - auch dann, wenn andere Autos noch weiter in den Radweg hineinragen.