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Rechtsirrtümer im Netz – Teil 4: Kritische Links

15.01.2015 09:16 Uhr
Rechtsirrtümer im Netz – Teil 4: Kritische Links
Links können tückisch sein. Daher ist es oft besser, lediglich auf eine andere Homepage zu verweisen
© Foto: HaywireMedia/Fotolia

Eigentlich wollte man nur auf ein lustiges Video hinweisen, doch auf der verlinkten Webseite befinden sich verbotene Inhalte – was nun?

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Posten, downloaden, sharen: Das Internet bestimmt einen Großteil des Lebens. Wer sich viel und selbstverständlich im Netz bewegt, vergisst schnell die Risiken, die dieses birgt. Oft werden die rechtlichen Fallstricke auch einfach unterschätzt, weil viele User virtuelle Vergehen verharmlosen. Der Kieler Jurist Sascha Steidel, Partneranwalt von Roland Rechtsschutz, kennt die Rechtslage im Netz und klärt über die gängigsten Online-Rechtsirrtümer auf.

Irrtum 4: Wer auf eine fremde Seite verlinkt, muss für die dortigen Inhalte nicht haften

Eigentlich wollte man nur auf ein lustiges Video hinweisen, doch auf der verlinkten Webseite befinden sich verbotene Inhalte – was nun? Die Antwort hierauf ist gar nicht so einfach, wie Steidel weiß: „Die Rechtslage hinsichtlich der Verantwortlichkeit für Links ist weiterhin äußerst unklar. Empfehlenswert ist es in jedem Fall, kritische Links nicht zu setzen, sondern nur auf solche Webseiten zu verweisen, deren Inhalt im Wesentlichen bekannt ist.“ Auch rät der Anwalt davon ab, sich hierbei auf einen „Disclaimer“ zu verlassen – also einen Hinweis, dass man sich von den Inhalten fremder Seiten distanziert. „Es ist keineswegs rechtssicher, die gängigen ‚Disclaimer‘ zu nutzen, da man sich hier in einer juristischen Grauzone befindet. Es ist umstritten, ob ein solcher Hinweis ausreicht, um sich von den Inhalten zu distanzieren.“ Sicherer sei es, die verlinkten Inhalte von Zeit zu Zeit zu überprüfen – und im Zweifel lieber auf den Link zu verzichten.

(Roland/cm)

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