Rosenmontagszug hat Vorfahrt

08.02.2011 15:10 Uhr
Rosenmontagszug 2010 in Köln
Wenn "dr Zoch kütt" dürfen keine Pkw im Weg stehen
©Foto: Lennart Preiss/ddp

Der Rosenmontagszug darf nicht von geparkten Pkw behindert werden

Ein Pkw-Halter, der am Rosenmontag sein Fahrzeug verbotswidrig im verkehrsberuhigten Innenstadtbereich abstellt, riskiert das Abschleppen seines Fahrzeuges. Dies auch dann, wenn ihm keine konkrete Verkehrsbehinderung vorgeworfen werden kann. Eine solche Abschleppmaßnahme ist bereits dann geboten, wenn in diesem Verkehrsbereich der Rosenmontagsumzug stattfindet und dann das Fahrzeug zu einer Behinderung wird. Die Abschleppkosten muss der Pkw-Halter bezahlen. (jlp) Verwaltungsgericht Koblenz Aktenzeichen 4 K 536/09.KO

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