Fährt ein Fahranfänger in seiner Probezeit mit dem Fahrrad bei Rot über die Ampel, so muss er damit rechnen, dass er an einem Aufbauseminar teilnehmen muss. Außerdem wird seine Probezeit verlängert. Bei einer so schwerwiegenden Ordnungswidrigkeit wie einem Rotlichtverstoß hat die Behörde keinen Spielraum, es nur bei einer Verwarnung zu belassen.
Es spielt auch keine Rolle, ob der Verkehrsverstoß mit dem Auto oder dem Fahrrad begangen wurde.
(tf)
Verwaltungsgericht Aachen
Aktenzeichen 3 L 571/13