-- Anzeige --

Schicksalsschläge entschuldigen keinen Cannabiskonsum

08.01.2015 12:51 Uhr
Schicksalsschläge entschuldigen keinen Cannabiskonsum
Wenn Führerscheinverlust droht, weil Cannabis konsumiert wurde, sind Schicksalsschläge keine rechtlich brauchbare Erklärung
© Foto: Richard Villalon_Fotolia

Wer unter Drogeneinfluss fährt und daraufhin seinen Führerschein verliert, kann nicht mit Schicksalsschlägen argumentieren.

-- Anzeige --

Ein Autofahrer unter Drogeneinfluss kann sich nicht mit aktuellen Schicksalsschlägen herausreden. Jedenfalls dann nicht, wenn ihm regelmäßiger Konsum nachgewiesen werden kann. Daher verlor er zu Recht seine Fahrerlaubnis, entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, geriet ein Mann unter dem Einfluss von Cannabis in eine Verkehrskontrolle. Seine Blutwerte sprachen für einen gelegentlichen Konsum. Das Ergebnis schob er aber auf Schlafmangel - er will nur einmal konsumiert haben. Das begründete er mit persönlichen Schicksalsschlägen: Er trauere um seinen verstorbenen Vater und seine Freundin hatte ihn verlassen. Daher kämpfte er vor Gericht um seine Fahrerlaubnis.

Doch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte keine Zweifel am medizinischen Gutachten. Dass der Fahrer nicht nur einmal Cannabis konsumiert habe, sah das Gericht dadurch als erwiesen an. "Deswegen könne er sich auch nicht auf einen Ausnahmefall wegen Schicksalsschlägen berufen", erklärt Rechtsanwalt Frank Böckhaus. Der Fahrer sei nach Ansicht des Gerichts ein Sicherheitsrisiko für den Straßenverkehr und habe seinen Führerschein daher zu Recht verloren.

(tc)

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

Aktenzeichen 9 K 2633/14

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.