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Schlappe für "Section Control“

13.03.2019 13:52 Uhr
Schlappe für "Section Control“
Das VG Hannover hat das Streckenradar auf der B6 in Niedersachsen vorerst gekippt (Symbolbild)
© Foto: picture-alliance/dpa

Das Verwaltungsgericht Hannover hat dem bundesweit ersten Streckenradar auf der B6 bei Laatzen/Hannover eine Pause verordnet. Es fehle die Rechtsgrundlage, lautet die Begrüundung.

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Durch „Section Control“ werden die Kfz-Kennzeichen aller Fahrzeuge erfasst, die durch den entsprechenden Abschnitt fahren. Auch wenn diese im „Nichttrefferfall“ gelöscht werden, bedürfe es dafür einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, heißt es in der Entscheidung des VG Hannover. Denn: „Mit der Erfassung wird in das … informationelle Selbstbestimmungsrecht eingegriffen.“

An einer Ermächtigungsgrundlage fehlt es nach Ansicht des Gerichts aber. Weder auf Bundes- noch auf Landesebene existiere derzeit eine solche. Der Antragsteller und Kläger müsse deswegen diesen Eingriff in seine Rechte auch nicht während eines Probebetriebes von „Section Control“ hinnehmen, stellten die Richter klar.

Das niedersächsische Innenministerium wollte nach Informationen des NDR die Anlage noch am Tag der Entscheidung außer Betrieb nehmen.

Verwaltungsgericht Hannover

Aktenzeichen 7 A 849/19 (Klage)

Aktenzeichen 7 B 850/19 (Eilverfahren)

(tc)

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