-- Anzeige --

Schon nach sechs Wochen kein Neuwagen mehr

27.01.2019 14:00 Uhr
Schon nach sechs Wochen kein Neuwagen mehr
1000 Kilometer und einen Monat zugelassen - mehr geht nicht, wenn ein Auto als Neuwagen gelten soll
© Foto: Nikolina Petolas/panthermedia

Wenn ein Fahrzeug eineinhalb Monate zugelassen ist und eine Laufleistung von 3300 Kilometern hat, besteht nach einem Unfall kein Anspruch auf eine Neuwagenentschädigung.

-- Anzeige --

Ist ein Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall mehr als sechs Wochen alt und hat eine Laufleistung von rund 3300 Kilometern, gilt es nicht mehr als neu. Deshalb kann für die Ersatzbeschaffung keine Abrechnung auf Neuwagenbasis erfolgen. Darauf weist das Oberlandesgericht Hamm hin. In dem Fall war unstreitig, dass der beklagte Autofahrer alleine für den Crash verantwortlich war und seine Versicherung für die Kosten in Höhe von knapp 93.000 Euro aufkommen muss.

Auf der Grundlage eines Gutachtens regulierte die gegnerische Kfz-Versicherung den Fahrzeugschaden ausgehend von einem – bezogen auf den Zeitpunkt des Unfalls – Netto-Wiederbeschaffungswert in Höhe von rund 80.250 Euro und einem Netto-Restwert in Höhe von zirka 55.090 Euro mit einem Betrag von etwa 25.160 Euro. Der geschädigte Halter verkaufte das Fahrzeug zu dem im Gutachten ermittelten Restwertpreis und kaufte ein neues Pkw desselben Typs.

Er verlangte von der Versicherung nunmehr noch die Differenz zwischen dem erzielten Kaufpreis und dem Kaufpreis für die Ersatzbeschaffung mit dem Argument, dass es sich um ein besonders hochwertiges Fahrzeug mit einer besonderen technischen Ausstattung handele, so dass das Fahrzeug als Neuwagen anzusehen gewesen sei. Dem widersprach das Gericht. Danach kommt eine Abrechnung auf Neuwagenbasis nur dann in Betracht, wenn das Auto höchstens einen Monat zugelassen sei und maximal 1000 Kilometer auf dem Tacho habe. 

Oberlandesgericht Hamm

Aktenzeichen 9 U 5/18

(ag)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.