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Schwerwiegende Unfallflucht

23.06.2014 11:02 Uhr
Schwerwiegende Unfallflucht
Paragraf 142 StGB regelt die Unfallflucht, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort
© Foto: Joachim B. Albers/Fotolia

Ist dem Fahrzeugführer bewusst, dass bei einem Unfall möglicherweise ein Unfallbeteiligter verletzt wurde und begeht er trotzdem Unfallflucht, so wird der Kfz-Haftpflichtversicherer bis zu 5.000 Euro leistungsfrei.

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Ist dem Fahrzeugführer bewusst, dass bei einem Unfall möglicherweise ein Unfallbeteiligter verletzt wurde und begeht er trotzdem Unfallflucht, so wird der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer bis zu 5.000 Euro leistungsfrei. Damit wird der Unfallflüchtige doppelt bestraft: Einmal durch eine strafrechtliche Verurteilung und ein weiteres Mal durch den Regress der Kfz-Haftpflichtversicherung.

(jlp)

Landgericht Heidelberg
Aktenzeichen: 3 S 26/13

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