Räumt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer das Recht ein, auf seine Kosten gegen Vorlage einer Tankkarte bei einer bestimmten Tankstelle bis zu einem Höchstbetrag von 44 Euro monatlich zu tanken, so sind diese Arbeitgeberzuwendungen als Sachlohn zu beurteilen. Für ihn fällt angesichts der Freigrenze keine Lohnsteuer an. Entscheidend ist, dass der Arbeitnehmer lediglich die Sache selbst beanspruchen kann. (jlp) Bundesfinanzhof Aktenzeichen VI R 21/09, VI R 27/09, VI R 41/10
Steuerbefreit tanken
Tankgutscheine bis zu einem Betrag von 44 Euro sind von der Lohnsteuer befreit.