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Strafbare Verwechslungsgefahr

22.05.2014 13:55 Uhr
Strafbare Verwechslungsgefahr
Ein blaues Blinklicht im Fahrzeug kann eine strafbare Amtsanmaßung darstellen
© Foto: edlmayer_Fotolia

Wer im öffentlichen Straßenverkehr sein Fahrzeug mit einem blauen Blinklicht führt, macht sich wegen Amtsanmaßung strafbar.

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Ein Fahrzeugführer, der im öffentlichen Straßenverkehr sein Fahrzeug mit einem blauen Blinklicht führt, macht sich wegen Amtsanmaßung strafbar. Dies deshalb, weil ein solches blaues Blinklicht mit einer rechtmäßigen Amtshandlung (zum Beispiel Polizeifahrzeug) verwechselt werden kann.

Der Annahme einer solchen Verwechslungsgefahr steht nicht entgegen, dass einzelne außenstehende Beobachter erkannt haben, dass es sich nicht um eine Diensthandlung handelte.

(jlp)

Oberlandesgericht Celle

Aktenzeichen 32 Ss 110/13

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