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THC-Wert von 3,5 ng/ml ist verräterisch

11.02.2019 12:44 Uhr
THC-Wert von 3,5 ng/ml ist verräterisch
High hinter dem Lenkrad: Ein Autofahrer verteidigte sich mit fadenscheinigen Argumenten
© Foto: Atomazul/Fotolia

Ein Autofahrer, der unter Cannabis-Einfluss stand, verteidigte sich bei einer Verkehrskontrolle wenig glaubwürdig, als die Polizei seinen THC-"Pegel" überprüfte.

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Im Fall kam es zu einer Polizeikontrolle, bei der ein Autofahrer angab, vor zwei Tagen Cannabis geraucht zu haben. Nachdem die Polizei das Ergebnis der Blutprobe bekommen hatte (3,5 ng/ml), wurden die Beamten stutzig: Ein derartiger THC-Wert ist nach dem Stand der Wissenschaft nicht möglich, wenn zwischen Konsum und Blutentnahme schon zwei Tage vergangenen sind. Die Fahrerlaubnisbehörde verhängte ein Fahrverbot und eine Geldbuße.

Vor Gericht verteidigte sich der Autofahrer mit dem Argument, er könne wohl – wie in der FeV gefordert – zwischen Konsum und Fahren trennen, schließlich habe er zwei Tage „ausgenüchtert“. Das Verwaltungsgericht Kassel glaubte das nicht: „Ein THC-Wert in der (…) festgestellten Höhe ist nur erklärbar, wenn wenige Stunden zuvor ein weiterer Konsumakt stattgefunden hat“, heißt es in den Urteilsgründen. Denn: Cannabis wirke nur wenige Stunden - und bereits nach sechs Stunden würden die THC-Werte deutlich unter 1,0 ng/ml fallen.

Verwaltungsgerichtshof Kassel

Aktenzeichen 2 B 1543/18

(tc)

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