Heizt sich ein angemieteter Geschäfts- beziehungsweise Gewerberaum im Sommer so auf, dass er nur eingeschränkt genutzt werden kann, so ist eine Mietminderung möglich. Das gilt allerdings nur für den Zeitraum, in dem dieser Mangel auch tatsächlich auftritt. (jlp) Bundesgerichtshof Aktenzeichen XII ZR 132/09
Unerträglich hohe Raumtemperaturen
Wird ein Mietraum im Sommer unerträglich warm, kann die Miete gemindert werden.