Zulässigerweise war Pkw-Fahrer A in die ampelgeregelte Kreuzung bei Grün herein gefahren. Noch bevor er die Kreuzung räumen konnte, schaltete die Ampel des querenden Verkehrs auf grün. Autofahrer B übersah den in der Kreuzung stehenden A und es kam zum Zusammenstoß. A erhielt zwei Drittel seines Schadens ersetzt, denn derjenige, der die Kreuzung noch zu räumen hat, ist in diesem Moment bevorrechtigt. Dies gilt auch für bei noch grün zeigender Ampel in die Kreuzung hineingefahrene Linksabbieger. (tra, 27.10.10) Kammergericht Berlin Aktenzeichen 12 U 107/09
Unfall bei grüner Ampel
Wer zuerst bei Grün in die Kreuzung hineinfährt, ist bevorrechtigt