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Unfall: Kind kann allein haften

07.01.2014 16:08 Uhr
Unfall: Kind kann allein haften
Zwischen parkenden Fahrzeugen sind Kinder oft nur schwer zu erkennen
© Foto: Felix Vogel_Fotolia

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein Kind nach einem Unfall alleine haften.

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Läuft ein elfjähriges Kind bei Dunkelheit zwischen parkenden Fahrzeugen hindurch von rechts auf die Fahrbahn, haftet es für einen Zusammenstoß mit einem Pkw, der mit 25 bis 30 km/h fährt, allein. Denn in diesem Alter verfügen Kinder bereits über eine altersbedingte Einsichtsfähigkeit und können somit erkennen, was sie tun.

(tra)

Oberlandesgericht Naumburg

Aktenzeichen 10 U 22/12

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