Läuft ein elfjähriges Kind bei Dunkelheit zwischen parkenden Fahrzeugen hindurch von rechts auf die Fahrbahn, haftet es für einen Zusammenstoß mit einem Pkw, der mit 25 bis 30 km/h fährt, allein. Denn in diesem Alter verfügen Kinder bereits über eine altersbedingte Einsichtsfähigkeit und können somit erkennen, was sie tun.
(tra)
Oberlandesgericht Naumburg
Aktenzeichen 10 U 22/12