Ein Blitzerfoto muss so scharf sein, dass der Verkehrssünder darauf deutlich zu erkennen ist. Anderenfalls muss der Richter die auf dem Foto erkennbaren charakteristischen Merkmale des Betroffenen detailliert benennen und darlegen, warum er den Fahrer trotz des unscharfen Fotos eindeutig identifizieren konnte. Ein pauschaler Hinweis auf das Bild genügt dafür nicht.
Hierauf verweist der Deutsche Anwaltsverein (DAV) unter Hinweis auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg. Insbesondere übergroße Sonnenbrillen oder Kappen verdecken das Gesicht und führen häufig dazu, dass der Fahrer bei unscharfen Fotos nur sehr schwer erkennbar ist.
(tf)
Oberlandesgericht Bamberg
Aktenzeichen 2 Ss OWi 143/12