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Unscharfes Foto: Richter trägt Identifizierungspflicht

25.02.2013 08:57 Uhr
Auf einem Blitzerfoto muss der Temposünder deutlich zu erkennen sein

Kann der Verkehrssünder auf einem unscharfen Blitzerfoto nicht eindeutig identifiziert werden, so muss er das Knöllchen nicht bezahlen.

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Ein Blitzerfoto muss so scharf sein, dass der Verkehrssünder darauf deutlich zu erkennen ist. Anderenfalls muss der Richter die auf dem Foto erkennbaren charakteristischen Merkmale des Betroffenen detailliert benennen und darlegen, warum er den Fahrer trotz des unscharfen Fotos eindeutig identifizieren konnte. Ein pauschaler Hinweis auf das Bild genügt dafür nicht.

Hierauf verweist der Deutsche Anwaltsverein (DAV) unter Hinweis auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg. Insbesondere übergroße Sonnenbrillen oder Kappen verdecken das Gesicht und führen häufig dazu, dass der Fahrer bei unscharfen Fotos nur sehr schwer erkennbar ist.  

(tf)

Oberlandesgericht Bamberg

Aktenzeichen 2 Ss OWi 143/12

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