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Update verpasst, Kfz stillgelegt

29.03.2019 10:24 Uhr
Update verpasst, Kfz stillgelegt
Der VGH Hessen beurteilte die Betriebsuntersagung eines Kfz mit Abschalteinrichtung als "verhältnismäßig"
© Foto: Christian Ohde/chromorange/picture-alliance

Betriebsuntersagungen von Kfz mit Abschaltvorrichtung sind rechtmäßig, wenn der Halter des Kfz nicht an einer Rückrufaktion im Rahmen des "Dieselskandals" teilgenommen hat.

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Im Fall war der Verwaltungsgerichtshof Hessen der Ansicht, dass das Fahrzeug des Betroffenen nicht mehr der allgemeinen Typengenehmigung entspreche. Denn das Kraftfahrtbundesamt habe Fahrzeuge, die eine Software an Bord haben, welche Stickoxidemissionen im Testbetrieb mindern, als nicht mit geltenden Vorschriften vereinbar eingestuft. Die Hersteller sollten die Fahrzeuge innerhalb einer ausreichenden Frist zurückrufen und updaten. Der Halter im Fall hatte diesen Rückruf nicht weiter beachtet.

Dadurch seien die Emissionen unzulässig erhöht worden, stellte das Gericht klar. Es ergebe sich „eine Gefahr für die allgemeine Gesundheit und die Umwelt“. Eine Betriebsuntersagung durch die entsprechende Behörde sei deshalb eine „verhältnismäßige Maßnahme“.

Hessischer Verwaltungsgerichtshof

Aktenzeichen 2 B 261/19

(tc)

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