Eichhörnchen zählen, zumindest in hiesigen Breiten, nicht zum Jagdwild. Deshalb hat das Landgericht Coburg in einem inzwischen rechtskräftigen Urteil einer Autofahrerin 6.000 Euro abgesprochen, die sie nach Auffassung der Richter zu Unrecht von ihrer Teilkaskoversicherung eingefordert hatte. Wie die Deutsche Anwaltshotline mitteilt, war der Frau im Wald urplötzlich ein Tier unter die Vorderreifen ihres Pkws gekommen. Dadurch geriet ihr Wagen ins Schleudern und blieb schließlich mit einem Totalschaden liegen. Das Fahrzeug war per Teilkasko-Vertrag ausdrücklich gegen Kollisionen mit Jagdwild versichert. Das Landgericht ließ die am Unfallfahrzeug sichergestellten Tierhaare einer DNA-Analyse unterziehen. Dem Gutachten des Sachverständigen zufolge wurde das von der Frau im Versicherungsprotokoll zum "Hasen" erklärte Wild zu einem "Eichhörnchen". Da Eichhörnchen kein Jagdwild sind, war die Teilkasko-Versicherung in diesem Fall von der Leistung frei. (bub, 18.11.10) Landgericht Coburg Aktenzeichen 23 O 256/09
Versicherungsbedingungen genau angucken
Ob ein Unfall durch einen Hasen oder durch ein Eichhörnchen verursacht wurde, kann entscheidend dafür sein, ob die Teilkasko zahlt oder nicht.