Was verdient mein Kollege?

15.03.2011 10:51 Uhr

Kollegen dürfen sich untereinander über die Höhe ihres Gehalts austauschen.

Ein Arbeitnehmer darf dem Arbeitskollegen mitteilen, wie hoch die Vergütung ist, die er von seinem Arbeitgeber erhält. Eine anderslautende Verschwiegenheitsklausel ist unwirksam. (jlp) Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Aktenzeichen 2 Sa 237/09

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