Ein Arbeitnehmer darf dem Arbeitskollegen mitteilen, wie hoch die Vergütung ist, die er von seinem Arbeitgeber erhält. Eine anderslautende Verschwiegenheitsklausel ist unwirksam. (jlp) Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Aktenzeichen 2 Sa 237/09
Was verdient mein Kollege?
Kollegen dürfen sich untereinander über die Höhe ihres Gehalts austauschen.