Wer wendet, muss sich mehrmals umschauen

16.08.2010 07:15 Uhr

Bei einem Unfall eines wendenden Autofahrers mit einem überholenden Pkw-Fahrer, hat der Wendende vor Gericht die schlechteren Karten.

Führt ein Autofahrer ein Wendemanöver durch und kommt es deshalb mit einem von hinten kommenden Pkw, der den Wendenden links überholen wollte, zu einem Zusammenstoß, spricht der erste Anschein dafür, dass der wendende Autofahrer den Unfall verschuldet hat. Auch wenn der Wendende vor dem Manöver seine Geschwindigkeit deutlich reduziert hat, heißt das nicht, dass der Fahrer hinter ihm mit dem Wendemanöver rechnen musste. In einer solchen Situation hat der Wendende den Unfall alleine verursacht. Er hätte vor dem Abbiegen noch einmal nach hinten schauen müssen, dann hätte er den anderen Autofahrer auch bemerken können. (jlp, 16.8.10) Amtsgericht München Aktenzeichen 345 C 15055/09

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