Ein Pkw-Fahrer behauptete, dass er ein plötzlich kreuzendes Wildschwein angefahren und sein Fahrzeug vor Schreck in den Straßengraben gesteuert habe. Hierbei sei Sachschaden in Höhe von fast 10.000 Euro entstanden. Die Kaskoversicherung nahm ihm diese Unfallversion aber nicht ab und ließ die Tierhaare untersuchen, die bei der Fahrzeugbegutachtung an der Fahrzeugfront klebend aufgefunden wurden. Hierbei stellte sich heraus, dass die aufgefundenen Haare keine Wurzeln hatten und wohl mit einer Schere glatt abgeschnitten und zusätzlich mit Chlor präpariert waren. Damit wurde auch die Klage gegen die Versicherungsgesellschaft abgewiesen. Zudem erwartet den Pkw-Fahrer jetzt noch ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wegen Prozessbetruges. (jlp, 09.11.06) Landgericht Zwickau, Aktenzeichen: 7 O 95/05
Wildunfall: Versicherung prüft Haare genau
Wer einen Wildschaden mit angeklebten Haaren vortäuscht, kann wegen Betrugs verklagt werden.