Hat jemand Drogen konsumiert, muss er sich über deren Wirkdauer informieren, bevor er sich hinters Steuer setzt.
Entscheidend ist nicht, ob er tatsächlich etwas über die Wirkdauer weiß. Es kommt darauf an, ob er sich der fortdauernden Wirkung des Drogenkonsums bewusst war und sich auch erkundigt hat, wie lange diese andauern wird. Erst wenn der Fahrer hierüber gesicherte Kenntnisse hat, darf er nach Ablauf der Zeit ein Fahrzeug führen.
Unterlässt er es, sich zu erkundigen, ist ihm zumindest Fahrlässigkeit vorzuwerfen, so dass er wegen einer Drogenfahrt zu einer Geldbuße verurteilt werden kann.
(tra)
Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
Aktenzeichen 2 Ss-OWi 672/12