Hat ein Fahrzeugführer die gesetzlich zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten und sieht das Straßenverkehrsgesetz für diesen Fall die Anordnung eines Fahrverbots vor, dann beträgt das gesetzliche Mindestmaß einen Monat Fahrverbot. Dieses gesetzliche Mindestmaß darf nicht, auch nicht durch den Richter, unterschritten werden. Deshalb ist die Anordnung "von einem halben Monat" Fahrverbot rechtswidrig und unzulässig. (jlp) Oberlandesgericht Düsseldorf Aktenzeichen IV-3 RBs 210/10
Zwei Wochen Fahrverbot sind rechtswidrig
Ein Fahrverbot darf das Mindestmaß von einem Monat nicht unterschreiten.