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Schmerzensgeld für psychische Folgeschäden

21.11.2012 15:15 Uhr
Schmerzensgeld für psychische Folgeschäden
Ob eine psychische Störung auf einen Unfall zurückzuführen ist, kann durch ein medizinisches Gutachten geklärt werden
© Foto: Gina Sanders_ fotolia

Erleidet der Geschädigte eines Unfalls bei diesem psychische Folgeschäden, so sind diese grundsätzlich im Rahmen eines zu zahlenden Schmerzensgelds auszugleichen.

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Erleidet der Geschädigte eines Unfalls bei diesem Verletzungen, sind diese im Rahmen eines zu zahlenden Schmerzensgelds auszugleichen. Grundsätzlich besteht auch ein Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld für psychische Folgeschäden.

Hier ist allerdings abzuwägen, inwieweit diese auf eine Veranlagung des Geschädigten zurückzuführen sind und inwieweit sie tatsächlich in Relation zu der Unfallverletzung angemessen sind. Dies ist notfalls durch ein medizinisches Gutachten zu klären, insbesondere wenn der Verdacht auf eine sogenannte Rentenneurose besteht, der Geschädigte versorgt sein will und nicht am Arbeitsleben teilnehmen möchte. 

(tra)

Bundesgerichtshof

Aktenzeichen VI ZR 127/11

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