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Todesfalle Bahnübergang

15.08.2017 14:00 Uhr
Todesfalle Bahnübergang
Jedes Jahr sterben 50 Personen an Bahnübergängen
© Foto: Fotolia/Lagom

Nicht die Technik, sondern den Menschen trifft die Schuld bei den meisten Unfällen an Bahnübergängen. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie der GDV.

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Pro Jahr sterben rund 50 Verkehrsteilnehmer an Bahnübergängen, rund 250 werden schwer, knapp 1.000 leicht verletzt. Eine Studie des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat sich nun mit dem Unfallrisiko an Bahnübergängen detailliert auseinandergesetzt. Das Ergebnis: Unfälle an Bahnübergängen sind in der Regel kein Problem der Bahntechnik, sondern der kreuzenden Kraftfahrer.

Konkret bedeutet das, dass 84 Prozent der Verunglückten beispielsweise an unbeschrankten, aber mit Blinklicht gesicherten Übergängen das Rotlicht überfahren hatten – oft nicht versehentlich, sondern absichtlich. Selbst bei heruntergelassenen Halbschranken versuchen Kraftfahrer, diese zu umkurven: Mit 42 Prozent ist das die Unfallursache Nummer 1 an diesen Übergängen, berichtet die GDV. Bei Bahnübergängen, die nur mit dem Andreaskreuz gekennzeichnet, aber nicht technisch gesichert sind, haben 81 Prozent der Verunfallten den Zug nicht oder zu spät bemerkt.

Die Auswertung der Daten von über 2500 Bahnübergängen ergab, dass sich die meisten Unfälle an Bahnübergängen mit Schranken oder Ampeln ereigneten (78 Prozent). Ein weiteres Problem: Lkw mit Anhänger, die infolge von Stau oder beim Rangieren im Gleisbereich stehen blieben.

Der GDV schlägt folgenden Maßnahmenkatalog vor:

• Die wirksamste Methode zur Vermeidung von Bahnübergangsunfällen ist der Ersatz durch Über- oder Unterführungen, was in vielen Fällen aber an der Durchführbarkeit und der Finanzierung scheitert.

• Vollschranken leisten ebenfalls einen effektiven Beitrag zur Verkehrssicherheit, müssen aber länger geschlossen bleiben als Halbschranken und erfordern einen hohen technischen Aufwand.

• Übergänge mit Halbschranken können durch Fahrbahnteiler, Rotlichtüberwachung oder Anlagen zur Überwachung des freien Schienenraumes sicherer gemacht werden.

• Unfallauffällige Bahnübergänge, die nur mit einem Andreaskreuz gesichert sind, sollten zumindest eine Lichtzeichenanlage, gegebenenfalls mit Rotlichtüberwachung, bekommen.

• Autofahrer sollten durch geeignete Maßnahmen für das Risiko an Bahnübergängen sensibilisiert werden. (tr)

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