Der Verband der TÜV (VdTÜV) macht Stimmung gegen die Pläne des Bundesverkehrsministeriums, den Automatikeintrag zu kippen. Fahranfänger, die ihren Führerschein mit einem Automatikwagen machen und anschließend in der Praxis mit einem Schaltwagen fahren, würden mit ihrer mangelnden Schaltkompetenz die Verkehrssicherheit gefährden.
"Es ist verfrüht, bei der Fahrausbildung die Führerscheinprüfung auf einem Automatikwagen zum Standard zu machen", sagte Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des VdTÜV. "Im Gegensatz zu Ländern wie den USA ist der Schaltwagen in Deutschland immer noch der Normalfall – gerade bei Fahranfängern. Sind diese ohne ausreichende Fahrpraxis mit einem Auto mit Schaltung und Kupplung unterwegs, wird es gefährlich." Der Verband ist der Ansicht, dass die Schaltkompetenz von Fahranfängern nicht von Fahrlehrern bescheinigt werden, sondern "von unabhängiger Seite geprüft" werden sollte.
„Die Prüforganisationen verhindern mit dieser starren Haltung die baldige Einführung der e-Mobilität und das Nutzen von Assistenzsystemen, die nur im Automatikfahrzeug verbaut werden", ärgert sich der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) Dieter Quentin. "Dadurch wird unnötigerweise an veralteter Fahrzeugtechnik festgehalten, die in wenigen Jahren keinen Stellenwert mehr besitzt!"
Deutschland habe bis 1986 gute Erfahrung mit der Regelung gemacht, dass innerhalb der Fahrausbildung mindestens sechs "Schaltstunden" absolviert werden mussten, um ohne anschließende Beschränkungen auf einem Automatikfahrzeug die Prüfung abzulegen. "Diese Regelung ist durch das EU-Recht gekippt worden. Sonst hätten wir heute wahrscheinlich einen wesentlich höheren Anteil an Automatikfahrzeugen in Deutschland und auch erheblich mehr Elektromobilität in Fahrschulen", sagt Quentin.
Die BVF habe dem BMVI schon vor geraumer Zeit einen fundierten Vorschlag zur Veränderung der FeV in Bezug auf die Schlüsselzahl 78 unterbreitet. Dieser Vorschlag stelle einen sicheren Umgang mit Schaltfahrzeugen sicher - trotz Prüfung auf dem Automatikfahrzeug. Quentin: "Fahrlehrer sollen dann lediglich feststellen und bestätigen, dass der Bewerber mit einem Schaltwagen umgehen kann. Sie führen damit keine Fahrerlaubnisprüfung durch. Das sollen die TÜV und Dekra weiter durchführen."
(ms/bub)