Im niedersächsischen Goslar ist der Verkehrsgerichtstag 2018 zu Ende gegangen. Wie in jedem Jahr fassen die Experten ihre Ergebnisse am Ende in Empfehlungen an den Gesetzgeber zusammen.
Der Arbeitskreis VI, der sich mit dem Thema „Sanktionen bei Verkehrsverstößen“ beschäftigt hat, lehnt unter anderem eine pauschale Erhöhung der Bußgeldsätze ab, empfiehlt aber „eine spürbare Anhebung der Geldbußen, verbunden mit verstärkter Androhung von Fahrverboten, für besonders verkehrssicherheitsrelevante Verkehrsverfehlungen (namentlich Geschwindigkeits-, Abstands- oder Überholverstöße) unter Berücksichtigung des jeweiligen Gefährdungspotenzials und der Verkehrssituation“.
Dies müsse nach den Worten des Arbeitskreises „einhergehen mit einer nachdrücklicheren und effektiveren Verkehrsüberwachung, gerade an Unfallhäufungs- und Gefährdungsstellen“. Dazu solle die die Praxis in den Bundesländern harmonisiert werden. Der Arbeitskreis VI fordert außerdem eine für die Verkehrsteilnehmenden nachvollziehbare Beschilderung.
Wer sich die Empfehlungen im Original anschauen will, der kann das auf der Homepage www.deutscher-verkehrsgerichtstag.de machen.
(tc)