Diese „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ – so heißt das Fördergesetz in Langform – ist seit Januar in seiner alten Form Geschichte. Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde WeGebAU mit Beginn dieses Jahres vom Qualifizierungschancengesetz abgelöst. „Man könnte also sagen, dass es WeGebAU so nicht mehr gibt“, teilte Susanne Eikemeier von der Nürnberger Behörde auf Anfrage von FAHRSCHULE mit.
Fahrschulunternehmern bleibe noch der Weg über das Aufstiegs-BAföG (AFBG), um Geld vom Staat zur Mitarbeiterförderung zu beantragen – und zwar „ausschließlich“, wie Eikemeier betont. Das neue Qualifizierungschancengesetz ist dagegen laut BA nicht anwendbar: Da die Fahrlehrerausbildung bereits „ein nach dem AFBG förderbares Fortbildungsziel“ sei, komme der neue "Fördertopf" nicht in Betracht.
(tc)