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Härtere Strafen für Verkehrssünder

29.09.2017 09:50 Uhr
Härtere Strafen für Verkehrssünder
Abschreckendere Sanktionen als bisher sollen Wirkung zeigen - etwa wenn es um rücksichtslose Raser geht
© Foto: Uwe Moser/Pantermedia

Der deutsche Gesetzgeber greift durch: Extreme Raser, unbelehrbare Handy-Nutzer und Rettungsgassenblockierer haben in Zukunft nichts zu lachen.

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Der Bundesrat hat vor einigen Tagen Neuregelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verabschiedet. Die Gesetzesnovelle im Überblick:

  1. Illegale Rennen und Raser: Wer illegale Rennen ver­anstaltet oder daran teilnimmt, muss künftig mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen, wenn jemand schwer verletzt oder getötet wird. Selbst wenn niemand zu Schaden kommt, drohen bis zu zwei Jahre Haft. Das stellt ein neuer Straftat­bestand klar. Bisher wurde die Teilnahme an solchen Rennen mit 400 Euro und einem Monat Fahrverbot geahndet. Bestraft wird künftig schon der Versuch, ein Rennen zu organisieren. Fahrzeuge können eingezogen werden. Auch Fahrer, die unabhängig von Rennen „grob verkehrs­widrig und rücksichtslos“ rasen, fallen unter den neuen Tatbestand.
  2. „Handyparagraf“: Wer sein Smartphone am Steuer benutzt, muss tiefer als bisher in die Tasche greifen. Verstöße werden ab jetzt mit 100 Euro statt 60 Euro geahndet, außerdem gibt es einen Punkt. Wer dadurch auch noch eine Sachbeschädigung verursacht, wird mit 200 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot bestraft. Fahrrad­fahrer, die auf ihr Handy nicht verzichten können, müssen 55 Euro statt bisher 25 Euro zahlen. Außerdem verbietet Paragraf 23a StVO in Zukunft nicht nur Mobil- und Auto­telefone, sondern alle Kommunikations­geräte, zum Beispiel als auch Tablets und Laptops. Für Fahrlehrer und ihre Funkgeräte gilt eine Übergangsfrist.
  3. Rettungsgassen-Blockierer: Wer bei stockendem Verkehr etwa auf einer Autobahn keine Notgasse bildet, dem droht ein saftiges Bußgeld: 200 Euro statt wie bisher 20, im schwersten Fall können 320 Euro fällig werden sowie ein Monat Fahrverbot. Mindestens 240 Euro und ein Monat Fahrverbot lautet die Sanktion, wenn Autofahrer Einsatz­wagen mit Blaulicht und „Martinshorn“ nicht sofort freie Bahn machen - auch unabhängig von einer Rettungs­gasse.
  4. Gesichtsverhüllungen: Stark das Gesicht ­verhüllende Masken und Schleier – das heißt, wenn nicht mehr erkennbar ist, wer das Fahrzeug fährt - sind in Zukunft am Steuer verboten. Verstöße kosten 60 Euro. Motorrad­fahrer dürfen selbstverständlich weiter Helme tragen.

 (tc)

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