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Epilepsie: Nachweis der Anfallfreiheit nötig

31.03.2020 14:25 Uhr
Epilepsie: Nachweis der Anfallfreiheit nötig
Das Verwaltungsgericht Mainz musste sich mit einem Autofahrer beschäftigen, der an Epilepsie litt
© Foto: psdesign1/stock.adobe.com

Einem Autofahrer, der an Epilepsie leidet, ist die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn er nicht nachweisen kann, dass er den Mindestzeitraum über keinen Anfall hatte.

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Eine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen kann gemäß der Fahrerlaubnisverordnung bei einer Epilepsie nur ausnahmsweise gegeben sein, wenn kein „wesentliches Risiko von Anfallswiederholungen“ besteht. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden.

Im entsprechenden Fall konnte der Betroffene nicht zur Überzeugung des Gerichts nachweisen, dass er mindestens ein Jahr anfallsfrei gewesen war. Entsprechende ärztliche Gutachten lagen dem Gericht nicht vor. Dem Betroffenen wurde deswegen zu Recht die Fahrlerlaubnis entzogen.

Verwaltungsgericht Mainz

Aktenzeichen 3 L 1067/19.MZ 

(tc)

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