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Ausübungsverbote: Die Lage zum Wochenende

09.05.2020 17:56 Uhr | Lesezeit: 10 min
Ausübungsverbote: Die Lage zum Wochenende
Ein Großteil der Fahrschulen darf jetzt wieder arbeiten
© Foto: stockpics/stock.adobe.com

Mittlerweile dürfen die Fahrschulen in den meisten Bundesländern wieder ganz oder teilweise tätig werden – die Übersicht zum Wochenende.

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In fast allen Bundesländern dürfen Fahrschulen jetzt wieder ganz oder teilweise ihre Arbeit aufnehmen. Voraussetzung ist die strikte Einhaltung der im jeweiligen Bundesland vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen. Die orientieren sich meistens an den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, können aber von Bundesland zu Bundesland leicht variieren.

Eins muss jeder Fahrschule klar sein: Die neu gewonnene Freiheit, wieder arbeiten zu dürfen, kann sehr schnell vorbei sein. Wenn sich Fahrschulen nicht an die Maßnahmen halten, werden schnell alle von einer erneuten Schließung betroffen sein. Auch wenn sich Corona-Infektionen in Fahrschulen häufen, werden die Behörden und Ministerien zügig aktiv werden. Und nicht zuletzt muss sich jeder Fahrlehrer darüber im Klaren sein, dass auf jeden Fall seine Fahrschule für mindestens zwei Wochen zugesperrt wird, wenn ein Corona-Infizierter bei ihm unterrichtet wurde. Fahrschulen sind deshalb sehr gut beraten, sich penibel an die vorgeschriebenen und die empfohlenen Maßnahmen zu halten und darüber hinaus auf keinen Fall einen Fahrschüler zu unterrichten, der Corona- oder Erkältungssymptome zeigt.

In Baden-Württemberg dürfen Fahrschulen am Montag, 11. Mai, mit Theorie- und Praxis  in allen Klassen wieder loslegen. „Die Schutzmaßnahmen, die vorgeschrieben werden, stehen noch nicht endgültig fest, werden sich aber an den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts orientieren“, sagt Jochen Klima, Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg. Im Ländle war zuerst ein Stufenkonzept geplant, nach dem die Fahrschulen erst am 25. Mai vollumfänglich wieder hätten öffnen dürfen, und Klima zeigt sich sichtlich erleichtert, dass das abgewendet werden konnte: „Wir sind einfach froh, dass wir es geschafft haben, dass die Fahrschulen jetzt nach acht Wochen ohne jegliche Einnahmen wieder arbeiten dürfen!“

Auch in Bayern dürfen Fahrschulen ab dem 11. Mai die Arbeit wieder in Theorie und Praxis für alle Klassen aufnehmen. Allerdings sind Fahrstunden und praktische Prüfungen derzeit nur für die Dauer von 60 Minuten zulässig. „Wir sind gerade noch intensiv in der Klärung von offenen Fragen“, sagt der Vorsitzende des Landesverbandes Bayerischer Fahrlehrer Jürgen Kopp. „Das sind Fragen wie: Wie ist die Beschränkung des praktischen Fahrschulunterrichts und der praktischen Fahrerlaubnisprüfungen auf 60 Minuten auszulegen, obwohl Ausbildungsvorschriften und Prüfungsvorschriften teilweise längere Fahrzeiten vorschreiben? Sind der Theorieunterricht und die theoretische Fahrprüfung nur zum erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis oder auch – bei schon vorliegender Fahrerlaubnis – zum Erwerb einer höheren Fahrerlaubnisklasse (also bei Erweiterung oder Aufstieg) zulässig? Und inwieweit sind Erste-Hilfe-Kurse für Fahrschüler, aber auch für andere Teilnehmer, zulässig?“ Wie gewohnt werde, sobald die Fragen geklärt sind, per Newsletter eine Information an die Mitglieder rausgehen, verspricht Kopp.

Auch in Berlin dürfen die Fahrschulen ab dem 11. Mai wieder vollumfänglich öffnen. „In Berlin herrscht jetzt eine gute Stimmung, aber natürlich auch verbunden mit einer gewissen Sorge“, sagt der Vorsitzende des Fahrlehrer-Verbandes Berlin Peter Glowalla. „Ich hoffe, dass die dazu führt, dass die Schutzmaßnahmen akribisch eingehalten werden“, so der Landesvorsitzende. „Aber ich glaube auch, dass die Fahrlehrer das sehr gut hinbekommen werden.“ Gute Stimmung gibt es auch beim Fahrlehrerverband: „Die vergangenen Wochen waren sehr anstrengend, aber die ständige Kommunikation und der enge Kontakt mit den Mitgliedern haben auch die Bindung zwischen Verband und Mitgliedern weiter gefestigt. Das und die Honorierung unserer Arbeit durch unsere Mitglieder freut mich natürlich sehr“, sagt Glowalla.

In Brandenburg dürfen Fahrschulen seit dem heutigen Samstag wieder alle Klassen in Theorie und Praxis ausbilden – allerdings gilt für den Theorieunterricht eine Beschränkung auf bis zu fünf Fahrschüler pro Unterricht. „Wir sind erst einmal froh, dass wir erreichen konnten, ab Montag wieder zu arbeiten“, sagt der Vorsitzende des Fahrlehrer-Verbandes Land Brandenburg. „Bezüglich der Beschränkung auf fünf Personen im Theorieunterricht setzen wir uns für eine zeitnahe Änderung ein!“

In Bremen darf in den Fahrschulen Theorieunterricht für alle Klassen stattfinden, praktisch dürfen die Motorrad-Klassen ausgebildet werden. „Wir haben aber klare Signale bekommen, dass geplant ist, ab dem 13. Mai den praktischen Unterricht für alle Klassen zuzulassen“, sagt Michael Kreie, Vorsitzender des Landes-Fahrlehrerverbandes Bremen. „Das hängt jetzt nur noch an der Entscheidung des Senats, die am 12. Mai gefällt werden soll. Es wäre wirklich schön, wenn wir trotz unseres Föderalismus etwas mehr Gleichklang hinbekommen würden!“

In Hamburg dürfen Fahrschulen in den Nutzfahrzeugklassen wieder in Theorie und Praxis ausbilden. Das gleiche gilt für die Klassen B/BE, wenn der Fahrschüler vom Jobcenter gefördert oder wenn vom Arbeitgeber bescheinigt wird, dass der Führerschein für die Arbeit gebraucht wird.

Bis heute gibt es noch kein Signal, wann alle Fahrschulen wieder loslegen dürfen. „Wir haben deshalb heute dafür demonstriert, dass endlich auch hier alle Fahrschulen Gehör finden“, sagt Sabine Darjus, Vorsitzende des Fahrlehrerverbandes Hamburg. Mit 100 Fahrzeugen habe man gerechnet, mit über 200 Autos und Motorrädern sind die Hamburger Fahrlehrer angerückt und haben die Innenstadt lahmgelegt, so Darjus. „Am Dienstag wird im Senat wieder verhandelt. Wir hoffen, dass wir dann wieder alle arbeiten dürfen.“

In Hessen darf seit dem 4. Mai wieder in allen Klassen ausgebildet werden. Der Theorieunterricht ist bislang auf Einzelunterricht oder Kleingruppen von bis zu fünf Personen für die A- und B-Klassen und bis zu 15 Personen für die Nutzfahrzeugklassen beschränkt. „Ab dem 11. Mai wird auch für A und B die Beschränkung auf bis zu 15 Personen erweitert“, sagt Frank Dreier, Vorsitzender des Landesverbandes der Hessischen Fahrlehrer.

In Mecklenburg-Vorpommern dürfen Fahrschulen ab dem 11. Mai wieder theoretischen und praktischen Unterricht für alle Klassen erteilen. „Das waren lange, harte Wochen und wir sind wirklich erleichtert, dass wir jetzt wieder loslegen dürfen“, sagt Helmut Bode, Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Mecklenburg-Vorpommern.

In Niedersachsen dürfen Fahrschulen ab Montag, 11. Mai, jetzt auch wieder vollumfänglich ausbilden, sagt Dieter Quentin, Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Niedersachsen. Die Verordnung wurde am heutigen Samstagnachmittag veröffentlicht. „Das war ein harter und anstrengender Weg, aber jetzt bin ich einfach nur froh, dass wir das erreichen konnten und wieder arbeiten dürfen“, so der Vorsitzende.

In Nordrhein-Westfalen ist nach der chaotischen ersten Zeit endlich etwas Ruhe eingekehrt. Es dürfen jetzt alle Fahrschulen wieder vollumfänglich tätig sein. Für den Theorieunterricht gilt eine Beschränkung von mindestens fünf Quadratmetern pro Person. „Das waren zu Anfang noch zehn Quadratmeter und ich bin sehr dankbar, dass mein Kollege aus Westfalen Friedel Thiele und ich sehr schnell Gehör gefunden haben und diese völlig unpraktikable Regelung rasch nachgebessert wurde“, sagt der Vorsitzende des Fahrlehrerverbandes Nordrhein Kurt Bartels.

In Rheinland-Pfalz dürfen Fahrschulen wohl ab dem 13. Mai wieder vollumfänglich öffnen, sagt Jo Einig, Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Rheinland. „Genaueres werden wir am Montag erfahren. Für den Theorieunterricht wird voraussichtlich eine Beschränkung auf 15 Personen gelten.“

Im Saarland konnte das Damokles-Schwert der 20-Quadratmeter-Vorgabe pro Person im Theorieunterricht abgewendet werden. Nach der  für eine Woche geltenden Übergangsregelung dürfen die Saarländer ab Montag, 11. Mai, Theorieunterricht für alle Klassen ausbilden. Fahrstunden dürfen mit den Schülern der Motorrad-Klassen gefahren werden. „Bei den Nutzfahrzeugen darf nur gefahren werden, wenn der Führerschein berufsrelevant ist“, so der Vorsitzende des Landesverbandes der Fahrlehrer Saar Detlef Mühlast. „Und Pkw-Fahrstunden dürfen nur dann gefahren werden, wenn sie prüfungsrelevant sind, also der Fahrschüler kurz vor der Prüfung steht.“ Recht strikt sind die Hygiene-Auflagen im Saarland. So sind Fahrlehrer verpflichtet, FFP-Masken zu tragen.

In Sachsen dürfen die Fahrschulen seit Montag, 4. Mai, wieder Unterricht für fast alle Klassen geben. Das Tätigkeitsverbot bezieht sich aktuell nur noch auf die praktische Ausbildung der Klassen B/BE. „Wenn es keine Besonderheiten bei den derzeitigen Infektionszahlen in Sachsen gibt, dürfen die Fahrschulen ab dem 18. Mai  auch wieder mit der Ausbildung der Klassen B und BE fortfahren“, sagt  der Vorsitzende des Landesverbandes Sächsischer Fahrlehrer Andreas Grünewald.

Sachsens-Anhalts Fahrschulen können seit dem 4. Mai wieder Fahrstunden für alle Klassen geben. „Auch Theorieunterricht ist wieder möglich in Kleingruppen mit bis zu fünf Personen“, so der Vorsitzende des Fahrlehrerverbandes Sachsen-Anhalt Wolfgang Prescher.

In Schleswig-Holstein geht es für die Fahrschulen am 18. Mai wieder los. „Nächste Woche werden wir Näheres dazu erfahren“, sagt Frank Walkenhorst, Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Schleswig-Holstein, der sichtlich froh ist, endlich ein Signal zu haben. „Wir haben dafür wirklich an allen Stellen gekämpft. Wir haben über unsere Kreis- und Bezirksvorsitzenden sogar alle Landtagsabgeordneten angeschrieben. Sobald wir nächste Woche die weiteren Infos haben, informieren wir unsere Mitglieder sofort!“

In Thüringen dürfen Fahrschulen seit dem 4. Mai teilweise wieder arbeiten – der Praktische Unterricht ist für die Motorradklassen AM, A1, A2 und A erlaubt, der Theorieunterricht für alle Klassen. Der Thüringer Verbandsvorsitzende Harry Bittner zeigte sich zunächst sichtlich erleichtert, dass die Fahrschulen nun wieder loslegen können: „Am meisten freut mich, dass damit der komplett unsinnige Online-Unterricht vom Tisch ist“, so Bittner. „Wir wollen auch während der Corona-Krise keine geringwertiger ausgebildeten Fahranfänger in den Straßenverkehr entlassen! Und wir wollen auch nicht, dass das Berufsbild des Fahrlehrers mittelfristig verkommt zu einem Leiharbeiter, der nur noch praktische Fahrstunden schrubbt, während der Theorieunterricht bundesweit online stattfindet. Eine hohe Qualität der Fahrausbildung ist für eine größtmögliche Sicherheit im Straßenverkehr unabdingbar!“

Wenig erfreut ist Bittner über die Nachricht, dass nun die Landräte in Thüringen entscheiden sollen, ob und unter welchen Bedingungen die Fahrschulen in ihren Kreisen weiter öffnen sollen: „Das macht überhaupt keinen Sinn! Wir bemühen uns gerade sehr um eine einheitliche Lösung für Thüringen und hoffen, dass nächste Woche eine vernünftige Lösung unter Einbeziehung von Branchenexperten gefunden wird.“

(bub)

 

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