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Diesel-Skandal: Behörde untersagt Autobetrieb

09.07.2018 14:15 Uhr
Diesel-Skandal: Behörde untersagt Autobetrieb
Die Zulassungsbehörde fackelte nicht lange und legte den Diesel ohne Software-Update still
© Foto: Ohde/Bildagentur-online/picture-alliance

Wer sich weigert, seinen nicht vorschriftsmäßigen Diesel-Pkw per Software-Update auf den neuesten Stand zu bringen, läuft Gefahr, zu Fuß gehen zu müssen.

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Zum Fall: Der Fahrer eines Diesel-Kfz wollte auf ein Software-Update seines Fahrzeugs verzichten. Auch nachdem die zuständige Behörde ihn dazu aufgefordert hatte, stellte er auf Durchzug und ließ nicht nachrüsten. Die zuständige Zulassungsbehörde griff nun durch und untersagte den Betrieb.

Zu Recht, urteilte das Verwaltungsgericht (VG) Potsdam. Die Untersagung des Diesel-Kfz sei gemäß Paragraf  5 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Ordnung, denn das Fahrzeug entspreche nicht den Vorgaben der Vorschrift. Da sich der Fahrer auch noch geweigert habe, nachrüsten zu lassen, sei auch gar nichts anderes mehr übrig geblieben. Es habe kein "milderes Mittel“ gegeben.

Verwaltungsgericht Potsdam

Aktenzeichen VG 10 L 303/18

(tc)

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