-- Anzeige --

Fahrverbot trotz freiwilliger Schulung

11.10.2018 13:00 Uhr
Fahrverbot trotz freiwilliger Schulung
Im Fall nutzte einem Autofahrer die freiwillige Teilnahme an einer Schulung nichts - er kassierte ein Fahrverbot
© Foto: contrastwerkstatt/stock.adobe.com

Nimmt ein Autofahrer freiwillig an einer verkehrspsychologischen Schulung teil, reicht das nicht, um ein Regelfahrverbot zu verhindern. Das entschied das Oberlandesgericht Bamberg.

-- Anzeige --

Im Fall fuhr ein Autofahrer auf der Autobahn 34 km/h schneller als erlaubt. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Geldbuße von 360 Euro, verzichtete aber – obwohl der Betroffene bereits mehrmals derartige Vergehen begangen hatte – auf ein Fahrverbot. Der Betroffene habe ja freiwillig und auf eigene Kosten an einer verkehrspsychologischen Einzelschulung teilgenommen, lautete die Begründung.

Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg sah das anders und hob die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Zwar könne die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Schulung ein "Zeichen der Einsicht und Reue" sein, um ein Regelfahrverbot komme der Temposünder aber nicht herum. So seien "Zielrichtung und Intensität" eines Fahrverbots ganz anders zu werten als die einer verkehrspsychologischen Schulung.

Von einem Fahrverbot könne man in einem Fall wie diesem - es ging um einen "beharrlichen Pflichtenverstoß" im Sinne des Paragraf 25 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz - nur absehen, wenn neben der Schulung weitere Gesichtspunkte für den Raser sprächen. Das war nach der Überprüfung des Urteils durch das OLG aber nicht der Fall gewesen.  

Oberlandesgericht Bamberg

Aktenzeichen 3 Ss OWi 1704/17

(ts)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.