Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am 19. Juli 2017 über die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) verhandelt. Der Umweltschutzverband hat das Land Baden-Württemberg auf die sofortige Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid verklagt, die seit Jahren zum Teil um das Doppelte überschritten werden. Deshalb fordert die DUH ein Fahrverbot für alle Diesel im Stuttgarter Stadtgebiet.
Laut Medienberichten will das Land Baden-Württemberg die Fahrverbote – die bereits für 2018 geplant sind – hingegen aussetzen. Vertreter des Verkehrsministeriums hätten laut einem Bericht des Südwestrundfunks vor Gericht deutlich gemacht, dass sie die Wirkung der Nachrüstung von Dieselautos abwarten wollen. Durch die Umrüstung wollen die Autohersteller eine Verringerung des Schadstoffausstoßes der Dieselfahrzeuge erreichen. Das Gericht zweifelt die Wirksamkeit jedoch an, berichtete Spiegel Online. Am Freitag kommender Woche wolle das Gericht sein Urteil bekanntgeben. (ts)