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Hilfspaket der Fahrlehrerversicherung ergänzt

03.04.2020 02:25 Uhr
Hilfspaket der Fahrlehrerversicherung ergänzt
Neben der kostenlosen Ruheversicherung für Fahrschulfahrzeuge, hilft die Fahrlehrerversicherung auch mit Beitragsgutschriften für die Fahrschüler-Unfall- und die -Fremdversicherung sowie mit Beitragsstundungen bei weiteren Versicherungen
© Foto: magele-picture/stock.adobe.com

Die Fahrlehrerversicherung hat dem Hilfspaket für die von der Corona-Krise betroffenen Fahrschulen weitere Bausteine hinzugefügt.

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Wer derzeit nicht arbeitet, kann seine bei der Fahrlehrerversicherung versicherten Fahrschulfahrzeuge unkompliziert auf eine kostenlose Ruheversicherung umstellen. Die Kfz-Versicherungsprämien für diesen Zeitraum werden erstattet.

Fahrschüler-Unfall-/Fremdfahrzeugversicherung

Auch Fahrschulen, die eine Fahrschüler-Unfallversicherung oder eine Fremdfahrzeugversicherung haben, erhalten Gutschriften. Für die Zeit, in der kein Fahrschulbetrieb erlaubt ist, schreibt die Fahrlehrerversicherung rückwirkend den Versicherungsbeitrag gut. 

Konkret heißt das, dass ab dem 23. März 2020 bis zur behördlichen Aufhebung des Unterrichtsverbots, allerdings maximal bis zum 15. Juni 2020, der Beitrag gutgeschrieben wird. Voraussetzung hierfür ist, dass die fälligen Versicherungsbeiträge bezahlt wurden. Die Gutschrift erfolgt automatisch, wenn sich die Lage normalisiert hat und alle Fahrschulen wieder geöffnet sind.

Beitragsstundungen bei weiteren Versicherungen

Auch wenn die Fahrschule geschlossen ist, gibt es eine ganze Reihe von Versicherungen - wie zum Beispiel die private Haftpflicht - die trotzdem weiterlaufen müssen. Üblicherweise gilt der Versicherungsschutz nur dann, wenn die Beiträge bezahlt sind. Hier bietet die Fahrlehrerversicherung in der aktuellen Situation Beitragsstundungen an. Wer momentan nicht in der Lage ist, seine Beiträge zu zahlen, kann das mit seinem Ansprechpartner bei der Fahrlehrerversicherung besprechen. 

(bub)

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