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Kein Schadenersatz wegen schlechter Luft

07.05.2018 11:24 Uhr
Kein Schadenersatz wegen schlechter Luft
Die Kläger meinten, die veranschlagten RDE-Grenzwerte seien zu niedrig
© Foto: Fotolia/Fotohansel

Ein EU-Gericht lehnt die Klage von 1.400 Bürgern gegen die EU-Kommission ab. Diese war beklagt worden, nicht genügend für die Gesundheit der Menschen getan zu haben.

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Rund 1.400 EU-Bürger sind gegen die Europäische Kommission wegen schlechter Luft in Städten vor Gericht gezogen. Sie klagten die oberste europäische Behörde an, im Jahr 2016 zu geringe Emissions-Grenzwerte für das neue Prüfverfahren RDE (real driving emissions) definiert zu haben. Am Freitag lehnten EU-Richter die Schadenersatzklage nun ab, weil keine Schäden oder persönliche Beeinträchtigungen nachgewiesen worden seien. Die überwiegend französischen Kläger hatten auf einen symbolischen Schadenersatz von jeweils 1.000 Euro geklagt.

(ms)

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