Rund 1.400 EU-Bürger sind gegen die Europäische Kommission wegen schlechter Luft in Städten vor Gericht gezogen. Sie klagten die oberste europäische Behörde an, im Jahr 2016 zu geringe Emissions-Grenzwerte für das neue Prüfverfahren RDE (real driving emissions) definiert zu haben. Am Freitag lehnten EU-Richter die Schadenersatzklage nun ab, weil keine Schäden oder persönliche Beeinträchtigungen nachgewiesen worden seien. Die überwiegend französischen Kläger hatten auf einen symbolischen Schadenersatz von jeweils 1.000 Euro geklagt.
(ms)