Mit der 14. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wird die Schlüsselzahl 196 eingeführt. Das bedeutet: Wer mindestens 25 Jahre alt und seit fünf Jahren im Besitz der Klasse B ist, soll nach einer Schulung mit neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (vier Unterrichtseinheiten Theorie und fünf Unterrichtseinheiten Praxis) die Berechtigung erhalten, in Deutschland Leichtkrafträder der Klasse A1 zu führen. Eine Prüfung ist nicht vorgesehen.
Der Bundesrat hatte diesen Vorschlag der Bundesregierung in seiner letzten Sitzung dieses Jahres auf der Tagesordnung. Während der Innenausschuss empfohlen hat, dem Vorschlag zu folgen, war der Verkehrsausschuss dagegen. Die Befähigung, Moped zu fahren, müsse in einer Prüfung nachgewiesen werden, forderte dieser.
(tc/bub)