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Motorradstiefel sind keine Pflicht für Biker

16.01.2018 13:28 Uhr
Motorradstiefel sind keine Pflicht für Biker
Motorradstiefel dienen dem eigenen Schutz und sind natürlich dringend zu empfehlen. Pflicht seien sie aber keine, betonte das OLG München
© Foto: ghazii/stock.adobe.com

Der Fahrer eines Leichtkraftrades ist nicht verpflichtet, beim Fahren Motorradstiefel zu tragen. Das entschied das Oberlandesgericht München.

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Nach einem Unfall zwischen einem Auto- und einen Leichtkraftradfahrer kommt eine Mithaftung des Bikers an seiner Fußverletzung nicht allein deswegen in Betracht, weil dieser keine Motorradstiefel trug. Eine Mithaftung kann nur aufgrund des Unfallverlaufs entstehen.

„Den Fahrer eines Leichtkraftrades trifft deshalb keine generelle, ein Mitverschulden begründende Obliegenheit, innerhalb geschlossener Ortschaften Motorradstiefel zu tragen“, lautet der etwas sperrige Leitsatz des OLG.

Oberlandesgericht München
Aktenzeichen 10 U 4256/16

(tra/tc)

 

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